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BFH, 04.10.2006 - X B 59/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Beanstandung der fehlerhaften Bekanntgabe eines Steuerbescheid kein Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 14.03.2006 - 12 K 2393/05
- BFH, 04.10.2006 - X B 59/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 04.10.2006 - X B 59/06
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint und auf sachfremden Erwägungen beruht sowie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; ferner Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782, 784).
- BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
Zum Bestehen eines hinreichend engen sachlichen Zusammenhangs zwischen …
Beanstandet der Steuerpflichtige, das Finanzamt habe den Steuerbescheid nicht wirksam bekannt gegeben, so macht er einen materiell-rechtlichen Fehler geltend, der die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 2006 X B 59/06, nicht amtlich veröffentlicht). - BFH, 11.05.2010 - V B 75/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Voraussetzung für Aufrechnung des FA …
Im Übrigen würde die unrichtige Beurteilung der Bekanntgabe eines Steuerbescheides keinen Verfahrensfehler, sondern einen materiell-rechtlichen Fehler des FG darstellen (BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2006 X B 59/06, juris;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34).